- Warenkennzeichnung
- Warenkennzeichnung,direkt an einem Produkt oder auf seiner Verpackung angebrachte Informationen über bestimmte Produktmerkmale. Unterschieden werden die händlerbezogene Warenkennzeichnung zur Rationalisierung von Verkauf und Lagerhaltung (z. B. Artikelnummerierung mit dem EAN-System) sowie Warenkennzeichnung für die Abnehmer mit Erläuterung der Gebrauchseigenschaften von Waren und zur Verbesserung der Markttransparenz. Diese käuferbezogene Warenkennzeichnung, zu der im weiteren Sinn auch die Preisauszeichnung zählt, kann - soweit an den Endverbraucher gerichtet - als Teil der Verbraucherinformation angesehen werden; sie ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Staatlich geforderte Kennzeichnungspflichten ergeben sich v. a. aus Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Arzneimittel-, Eich-, Textilkennzeichnungs- und Gerätesicherheitsgesetz sowie einer Vielzahl von VO (z. B. Lebensmittelkennzeichnungs-VO, Fertigpackungs-VO). Verschiedene VO zum Gerätesicherheitsgesetzen sehen die CE-Kennzeichnung vor, welche bestätigt, dass das Produkt wesentlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Zur freiwilligen Warenkennzeichnung zählen v. a. verschiedene Prüf- und Überwachungs- (z. B. DIN-, TÜV-, VDE-Zeichen) sowie Güte- und Sicherheitszeichen für Einzelerzeugnisse, die besonders für private Haushalte bestimmt sind (z. B. GS-Zeichen, RAL-Gütezeichen), Pflegekennzeichen für Textilien, das Umweltzeichen sowie einheitlich gestaltete Produktinformationen über Gebrauchsgüter (z. B. »Produktinformation« mit Informationsetikett am Gerät; Tabellentext mit Gerätedaten im Prospekt). Zwischen Warenkennzeichnung und Werbung ist die Angabe von Ergebnissen vergleichender Warentests anzusiedeln. (Kennzeichnung)
Universal-Lexikon. 2012.